Die
Alte Kirche war bischöflich-synodal verfaßt. Diese Verfassung
entwickelte sich aus den Gemeindeordnungen, die im Neuen Testament
beschrieben sind und setzte sich um das Jahr 200 in der ganzen Kirche
durch.
Das Bischofsamt
Das Amt des Bischofs hob
sich schon um das Jahr 100 vom Priester- und Diakonenamt deutlich
als das eigentliche Bruder- Amt der Einheit ab.
Um die kirchliche Einheit zu bewahren,
beaufsichtigte der Bischof – Bischof heißt "Aufseher" – die
Lehre in der Kirche. Darüber hinaus hatte er die oberste Leitung
des Gottesdienstes inne, er setzte Kandidaten in die Kirchlichen
Ämter ein, er übte die Kirchenzucht aus und pflegte die
Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen.
Gewählt wurde der Bischof durch
die Synode, d.h. durch die Versammlung der Gläubigen. Durch
die Wahl erhielt der Bischof die Hirtengewalt über die Gemeinden,
denen er vorstehen sollte.
Durch die Amtsweihe (Konsekration),
die die anderen anwesenden Bischöfe vornahmen, empfing der
Gewählte die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Führung
des bischöflichen Amtes. Sie erfolgte durch Handauflegung unter
Anrufung des Heiligen Geistes.
Die Bischöfe waren einander grundsätzlich
gleichgestellt. Als sich das Christentum ausbreitete, erhielten
einzelne Bischöfe der Landes- und Provinzhauptstädte aufgrund
ihrer größeren Verantwortung eine besondere Ehrenstellung.
Sie wurden Erzbischöfe oder Metropoliten genannt. Dennoch war
und blieb ihr Dienst ein bischöflicher.
In der Alten Kirche galten die Bischöfe
der wichtigsten Städte (Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien,
Jerusalem) als Patriarchen. Sie bildeten zusammen den einen
Stuhl Petri.
Die Synoden
Die ersten Synoden fanden
zwischen 160 und 170 n.Chr. in Kleinasien statt. Sie waren kirchliche
Not- und Hilfsgemeinschaften.
Synoden traten zusammen, wenn es galt,
Bischöfe zu wählen, wenn man Irrmeinungen entgegentreten
mußte oder wenn bei Streitfragen die überlieferte Grundordnung
bewahrt werden mußte.
Ursprünglich waren diese Synoden
erweiterte Gemeindeversammlungen, später nahmen die Abgeordneten
mehrerer Gemeinden, ganzer Provinzen und Länder und schließlich
der ganzen Christenheit teil. Letzteres wurde Ökumenisches
Konzil genannt und galt als die oberste Vertretung der ganzen Kirche.
Die Synoden hatten gottesdienstlichen
Charakter und bestanden anfangs aus Bischöfen, die zusammen
mit Priestern, Diakonen und Laien berieten. Erst im 3. Jhdt. wurden
die Synoden reine Bischofsversammlungen, obwohl Priester, Diakone
und Laien nie grundsätzlich von ihnen ausgeschlossen wurden.
Die Gültigkeit der Synodebeschlüsse
hing nicht von der Bestätigung durch eine übergeordnete
Kirchenbehörde ab, sondern allein davon, ob diese nachträglich
durch das Glaubensbewußtsein der ganzen Kirche angenommen
wurden und sich allgemein durchsetzten.
In der alten, ungeteilten Kirche haben
sieben ökumenische Konzilien stattgefunden:
325 n.Chr. in Nicäa, 381 n. Chr.
in Konstantinopel, 431 n. Chr. in Ephesus, 451 n.Chr. in Chalcedon,
553 n. Chr. in Konstantinopel, 680 n. Chr. in Konstantinopel, 787
n. Chr. in Nicäa. Die Konzilien wurden vom Kaiser einberufen
und wurden von ihm oder seinen Stellvertreter geleitet. Ihre Beschlüsse
galten als Reichsgesetz.
Einheit in der Vielfalt
Im Rahmen der Gesamtkirche
kamen den einzelnen Provinz- und Landeskirchen weitgehende Selbständigkeit
zu. An der Spitze dieser Kirchen standen die Bischöfe mit ihren
Synoden, die untereinander in brüderlichem Austausch standen.
Von einem obersten Bischof, der zur Wahrung der Einheit die volle
Regierungsgewalt über alle Bischöfe und Landeskirchen
besessen hätte, wußte die Alte Kirche nichts. Jede Landeskirche
war vielmehr bestrebt, innerhalb der allgemein anerkannten Grundordnung
ihre Selbständigkeit und Freiheit zu erhalten.
Elemente dieser verbindenden Grundordnung
waren:
Das für die Lehre maßgebende
Apostolische und Nicäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis
Die von allen akzeptierten Glaubensentscheidungen
der Ökumenischen Konzilien
Die Anerkennung des Bischofsamtes in
seiner Einheit mit dem Priesteramt und dem Diakonat
Die Feier des Abendmahles, sowie die
Spendung der Taufe und der übrigen Sakramente.
In diesen wesentlichen und notwendigen
Fragen herrschte in der Alten Kirche Einheit, während in den
weniger wichtigen Dingen große Freiheit und Mannigfaltigkeit
bestand. Damit war die Verfassung der Alten Kirche einer Kuppel
vergleichbar, die zum Himmel offen ist. An der Spitze stand nicht
ein einzelner, sondern eine Mehrzahl einander gleichgestellter und
brüderlich verbundener Würdenträger. Dadurch wurde
die Wahrheit festgehalten, daß nur einer der Herr der Kirche
ist: Jesus Christus. |