|
Im 15. Jhdt. stritten drei Päpste
um den Stuhl Petri. Der Ruf nach einer Reform der Kirche wurde allgemein.
Um dieses Problem zu lösen wurden
zwei große Konzilien nach Konstanz (1414-1418) und nach Basel
(1431-1449) einberufen. Durch diese Konzilien sollte "nach
dem Muster der Väter, die uns vorangegangen sind, die erzwungene
und angemaße päpstliche Gewalt begrenzt und beschränkt
werden."
Das Konzil von Konstanz erklärte,
daß das oberste Organ der katholischen Kirche das im Heiligen
Geist rechtmäßig versammelte Konzil sei, und daß
sich ihm – in Fragen des Glaubens, der kirchlichen Einheit und der
Reformen der Kirche – jeder kirchliche Würdenträger, auch
der Papst, unterzuordnen habe.
Ferner sollten alle zehn Jahre ein
allgemeines Konzil abgehalten werden.
Im Hintergrund der konziliaren Lehre
stand der Gedanke:
- So wie die weltlichen Behörden
im Auftrag des Volkes handeln, das sie vertreten,
- so sind die kirchlichen Amtsträger
Beauftragte der Gesamtheit der Gläubigen, die im allgemeinen
Konzil ihre höchste Vertretung haben.
Auf dem Konzil in Basel wurden die
Beschlüsse des Konstanzer Konzils bestätigt.
Aber dem Papst gelang es, diese Beschlüsse
bereits auf dem 5. Lateran-Konzil (1512-1517) unwirksam zu machen.
Damit war am Vorabend der Reformation
der letzte Versuch gescheitert, die altkirchliche Verfassung wiederherzustellen.
|