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Die
Kirchenleitung
Unsere
Kirchenleitung stellt sich vor.
„In der Leitung
der Kirche steht dem Bischof ein von der Synode gewählter
Synodalrat zur Seite. Bischof und Synodalrat bilden gemeinsam die
Kirchenleitung. Dem Bischof und dem gewählten Vorsitzenden des
Synodalrates gemeinsam obliegt die Vertretung und die Wahrung der
Rechte der Kirche nach außen. (§ 10)
Frage: Was ist der Synodalrat?
In unserer derzeit geltenden Kirchenverfassung aus dem Jahre
1980 heißt es dazu:
Die Synode
wählt
in den Synodalrat 3 geistliche und 6 weltliche Mitglieder; sie wählt
außerdem den rechtskundigen Synodalanwalt. (§ 11)
Die
vornehmste Aufgabe des Synodalrates ist es, über die Finanzen der
Kirche zu wachen, Haushaltvoranschläge der Gemeinden und die
Jahresrechnungen zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen und den
Synoden über Gewinn und Verlust der Gesamtkirche zu berichten: kurz
das Vermögen der Gesamtkirche zu verwalten.
Wie
in einer Ellipse stehen sich also in der Altkatholischen Kirche
Synodalrat und Bischof, der die geistliche Leitung und Aufsicht hat,
konstruktiv gegenüber. Der Synodalrat steht dem Bischof in der
Leitung der Kirche zur Seite ( Kirchenverfassung
§ 10). Der ständige Amtssitz ist Wien.
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Mitgliedern der Kirchenleitung |