Die Kirchenleitung

Unsere Kirchenleitung stellt sich vor.
„In der Leitung der Kirche steht dem Bischof ein von der Synode gewählter Synodalrat zur Seite. Bischof und Synodalrat bilden gemeinsam die Kirchenleitung. Dem Bischof und dem gewählten Vorsitzenden des Synodalrates gemeinsam obliegt die Vertretung und die Wahrung der Rechte der Kirche nach außen. (§ 10)  

Frage: Was ist der Synodalrat?
In unserer derzeit geltenden Kirchenverfassung aus dem Jahre 1980 heißt es dazu:

Die Synode wählt in den Synodalrat 3 geistliche und 6 weltliche Mitglieder; sie wählt außerdem den rechtskundigen Synodalanwalt. (§ 11)

Die vornehmste Aufgabe des Synodalrates ist es, über die Finanzen der Kirche zu wachen, Haushaltvoranschläge der Gemeinden und  die Jahresrechnungen zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen und den Synoden über Gewinn und Verlust der Gesamtkirche zu berichten: kurz das Vermögen der Gesamtkirche zu verwalten.

Wie in einer Ellipse stehen sich also in der Altkatholischen Kirche Synodalrat und Bischof, der die geistliche Leitung und Aufsicht hat, konstruktiv gegenüber. Der Synodalrat steht dem Bischof in der Leitung der Kirche zur Seite ( Kirchenverfassung § 10). Der ständige Amtssitz ist Wien.  

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