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Die
Synode
Die Synode ist das
höchste gesetzgebende Gremium unserer Kirche und wählt darüber hinaus
das Examinatorenkollegium, die mit dem Bischof die Aus- und Weiterbildung der Geistlichen
beaufsichtigen, die Disziplinarorgane der Kirche Synodalrichter, Synodaloberrichter
und Schöffen, den Synodalanwalt juristischer Ratgeber der Kirche.
Die Synode findet alle drei Jahre statt, jede zweite Synode ist eine
Wahlsynode.
Antragsberechtigt
auf der Synode sind der Bischof, der Synodalrat, die Gemeindeversammlungen
und die Geistlichenkonferenz.
Sowohl in
der Synode als auch im Synodalrat müssen zwei Drittel der Mitglieder
Laien sein. Dieses Schwergewicht, das auf die Mitarbeit der Laien gelegt
wird, hat seinen Ursprung in der Entstehung unserer Kirche.

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